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Krankenhausbehandlung

Definition Krankenhausbehandlung

Unter dem Begriff Krankenhausbehandlung wird in der Krankenversicherung jede Maßnahme bezeichnet, die räumlich in einer Klinik oder einem Krankenhaus durchgeführt wird. Hierbei ist es nicht zwingend notwendig, dass der Patient sich stationär in der entsprechenden Einrichtung dauerhaft aufhält, vielmehr kann es auch zu ambulanten Behandlungen durch Ärzte kommen, die ausschließlich als Angestellte eines bestimmten Krankenhauses praktizieren.

Kosten bei einer Krankenhausbehandlung

Erfolgt eine ambulante Behandlung in einem Krankenhaus, ist diese im Regelfall in einem Volltarif der privaten Krankenversicherung bzw. je nach Behandlung auch im Leistungskatalog einer gesetzlichen Krankenkasse erfasst. Sollte es für die Krankenhausbehandlung zu einem stationären Aufenthalt kommen, erhält der Patient hierfür zunächst einmal keine Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Sollte dies jedoch gewünscht sein, besteht die Möglichkeit zum Abschluss einer Krankenzusatzversicherung. Diese sichert nicht die Kostenübernahme jeder Krankenhausbehandlung explizit zu, wird jedoch als finanzielle Leistung durch Zahlung einer täglichen Pauschale für Krankenhausbehandlungen bei einem Aufenthalt im entsprechenden Krankenhaus gewährt.