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Klinik-Card

Die Klinik-Card – Ausweis für Privatpatienten

Wer privat krankenversichert ist, erhält von seiner Krankenversicherung eine sogenannte Klinik-Card. Diese dient als Ausweis im Falle einer stationären Behandlung im Krankenhaus und wird bei der Aufnahme vorgelegt. Dies soll die Formalitäten vereinfachen. Das Krankenhaus kann alle relevanten Informationen zum Versicherungsschutz des Patienten der Klinik-Card entnehmen. Wichtige Punkte sind hierbei beispielsweise inkludierte Leistungen und die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Das Krankenhaus rechnet dann im Normalfall direkt mit dem Versicherer ab. Der Privatpatient muss für die entstehende Rechnung nicht in Vorleistung gehen. Die Klinik-Card wird seit dem Jahr 1996 von vielen Versicherungen an ihre Kunden ausgegeben.

Freiwilliger Einsatz

Auch wer eine sog. Klinik-Card von seinem Versicherer erhalten hat, muss diese nicht zwangsläufig einsetzen. Die Vorlage im Krankenhaus ist immer freiwillig. In besonderen Fällen kann auch die Versicherung die Ausstellung einer solchen Karte verweigern. Dies ist beispielsweise bei Zahlungsverzug oder bei Leistungsausschluss der Fall.