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Kuren PKV

Kuren in der PKV

Im Gegensatz zu gesetzlich Krankenversicherten haben privat versicherte Patienten keinen direkten Anspruch auf Kuren. Haben sich der behandelnde Arzt und der Versicherte für eine Kur entschieden, werden die Kosten für Medikamente, physikalische Behandlungen und Kurärzte zwar üblicherweise durch die PKV übernommen, doch die entstehenden Kosten für die Verpflegung und die Unterbringung muss der privat Krankenversicherte in der Regel selbst begleichen. Dies ist ein großer Unterschied zu Kuren bei gesetzlich Versicherten, wobei die Leistungen der PKV sonst höher sind.
Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen in einem Krankenhaus sind jedoch auch in der PKV mitversichert.

Möglichkeiten bei Kuren in der PKV

Entweder stellt der privat Versicherte bei seinem zuständigen Rentenversicherungsträger einen Antrag auf Kostenübernahme für Unterkunft und Verpflegung während der Kur oder er vereinbart mit seinem Versicherungsunternehmen einen sogenannten Kurzusatztarif; dieser setzt jedoch in den meisten Fällen eine Krankheitskosten- oder Krankenhauszusatzversicherung bei derselben Krankenkasse voraus, wodurch weitere Kosten entstehen.