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Krankenversicherungspflicht

Die Krankenversicherungspflicht in Deutschland

In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht. Dies heißt, dass es laut Sozialgesetzbuch (SGB) vorgeschrieben ist, Mitglied bei einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse zu sein. Dieser Versicherungszwang besteht auch für die Unfall-, Renten- und Pflegeversicherung, welche alle durch die Sozialversicherung abgedeckt sind. Kommt ein Bürger seiner Krankenversicherungspflicht nicht nach, macht er sich also dem Gesetz nach strafbar. Hierfür ist jedoch keine genaue Strafe festgelegt. Schlimmstenfalls muss er Beiträge rückwirkend bis zum 01.01.2009 nachzahlen, sollte er sich privat versichern lassen. Zu diesem Datum begann die Krankenversicherungspflicht für privat Versicherte. Für gesetzlich Versicherte begann sie bereits im April 2007.

Besonderheiten der Krankenversicherungspflicht

Die Krankenversicherungspflicht besteht unabhängig vom Einkommen. Bei Kindern unter 25 Jahren, deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet, und bei Ehepartnern besteht die Möglichkeit der Familienversicherung. Bei Personen ohne Beschäftigungsverhältnis kommen die Bundesagentur für Arbeit oder die ARGE für die Krankenkassenbeiträge auf, bei Personen im Ruhestand der zuständige Rentenversicherungsträger.