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Kinderzulage

Definition und Begriff

Die Kinderzulage kann jeder beziehen, der ein oder mehrere Kinder zu versorgen hat. Unter Zulage ist eine Sonderzahlung zu verstehen, die unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt wird, wie zum Beispiel Sozialleistungen. Zulage ist eine andere Bezeichnung für Zuschlag.

Regelung

Die Kinderzulage wird in 3 Gesetzen geregelt. Das Eigenheimzulagengesetz besagt, dass Bauherren oder Erwerber eines Eigenheims, mit Anspruch auf die Eigenheimzulage, für jedes leibliche und inländische Kind im Haushalt, für das Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag bezogen wird, jährlich eine Kinderzulage von 800 Euro beziehen können.
Bezieher der Riesterrente erhalten jährlich 185 Euro pro Kind.
Die Riesterrente ist im Einkommensteuergesetz geregelt.
Laut dem Kindergeldgesetz erhält man für im Haushalt lebende, minderjährige Kinder eine Kinderzulage wenn Anspruch auf Kindergeld (nach dem Bundeskindergeldgesetz) oder ähnliche Leistungen besteht, wenn das Einkommen oder Vermögen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet und wenn, durch die Kinderzulage, Hilfebedürftigkeit vermieden wird.