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Kinderbeiträge in der GKV

Kinderbeiträge in der GKV

Die gesetzliche Krankenversicherung sieht vor, dass Kinder in der Bundesrepublik Deutschland bis zum vollendeten 18. Lebensjahr in der Gesetzlichen Krankenversicherung der Eltern mitversichert sind. Wenn das Kind nicht erwerbstätig ist, gilt dies bis zum 23. Lebensjahr, bei Studium oder Schul- und Berufsausbildung sogar bis zum 25. Lebensjahr und länger, wenn diese durch Wehrdienst oder Zivildienst unterbrochen wurden. Bei einer Behinderung des Kindes sind die Kinderbeiträge in der GKV inkludiert, vorausgesetzt die Behinderung trat ein, als es bereits familienversichert war.

Höhe der Kinderbeiträge

Es gibt einige Sonderregeln der Kinderbeiträge in der GKV. Kinder, die in einer Familie aufwachsen, wo ein Elternteil privat und das andere gesetzlich krankenversichert ist, werden gesondert eingeteilt. Diese Kinder sind in der Familienversicherung nicht automatisch beitragsfrei mitversichert. Um dies festzustellen werden die Gesamteinkommen miteinander verglichen mit Hilfe des SGB und der Jahresarbeitsentgeltgrenze des gesetzlich Versicherten.