Schnell & einfach
Finde den günstigsten Tarif
Bis zu 900 € sparen

Einkommen

Einkommen

Das Einkommen dient für viele private Versicherungsprodukten als Rechengröße, Anhaltspunkt der Versicherbarkeit und oft auch zur Orientierung für den notwendigen oder empfohlenen Umfang der jeweiligen Absicherung. Wie das Einkommen definiert wird, ist teilweise von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Als einheitliche Rechengröße dient meist das zu versteuernde Einkommen der jeweiligen Person. Versicherungsprodukte, die anhand des Einkommens den versicherbaren Bedarf berechnen, sind unter anderem die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Krankentagegeldversicherung, Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder auch die Unfalltagegeldversicherung. Aber auch gesetzliche Systeme, wie die gesetzliche Krankenversicherung oder die Deutsche Rentenversicherung, ziehen das Einkommen zur Beitragsfindung hinzu. Auch das Finanzamt bemisst die Höhe der zu zahlenden Steuern und Abgaben am erwirtschafteten Einkommen der jeweiligen Person.

Einkommen als versicherungstechnische Grenze

Eine bekannte versicherungstechnische Grenze, in der das Einkommen als Vorgabe verwendet wird, ist die Krankenversicherungspflichtgrenze, deren dreimalig wiederholtes Überschreiten den Wechsel in die private Krankenversicherung ermöglicht. 2010 liegt diese Grenze bei 49950,00 € Jahreseinkommen.