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Entgeltumwandlung

Was versteht man unter Entgeltumwandlung?

Entgeltumwandlung ist die freiwillige Verwendung von Teilen des Gehalts von Beschäftigten zur betrieblichen Altersvorsorge. Die Abführung erfolgt durch den Arbeitgeber vom Bruttolohn. Dadurch mindert sich das Einkommen, von dem Steuern und Sozialversicherung abgeführt werden müssen, wodurch weniger Lohnsteuern und Sozialabgaben anfallen.

Abgrenzung des Begriffs

Für die Entgeltumwandlung werden noch andere Bezeichnungen verwendet, die jedoch teils irreführend sind: Wenn ein Gehalt umgewandelt wird, spricht man auch von Gehaltsumwandlung und bei Lohn entsprechend von Lohnumwandlung. Darüber hinaus werden auch die Begriffe Gehaltsverzicht, Entgeltverzicht und Lohnverzicht verwendet. Dies ist jedoch eine zweifelhafte Begriffsverwendung, da der Arbeitnehmer ja nicht auf einen Teil seines Entgelts verzichtet, sondern es nur anderweitig verwendet. Auch angetroffen werden kann der Begriff der Bruttoentgeltumwandlung, der betonen soll, dass die Entgeltumwandlung beim Bruttolohn stattfindet und dadurch Steuern und Sozialabgaben gemindert werden. Würde die Umwandlung aus dem Nettoentgelt erfolgen, wäre dies lediglich eine Entgeltverwendung.