Einlagensicherung
Zum Begriff Einlagensicherung
Unter einer Einlagensicherung versteht man die Gewährleistung der Ansprüche der Rückzahlung an die Kunden eines Kreditinstituts. Dies gilt für den Fall, dass dem Kreditinstitut selbst die Rüchzahlung der Einlagen des Kunden nicht möglich sein sollte.
Die gesetzliche und die freiwillige Einlagensicherung
Das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG), das am 1. August 1998 in Kraft trat und die EG-Richtlinien in deutsches Recht umsetzte, verpflichtet alle Banken zur Sicherung ihrer Einlagen. Dies wird durch die Zugehörigkeit zu einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung erreicht. Neben der gesetzlichen Einlagensicherung ist die freiwillige Einlagensicherung erwähnenswert. Bevor die gesetzliche Einlagensicherung eingeführt wurde, existierte bereits das System der freiwilligen Sicherungseinrichtungen verschiedener Gruppen von Banken. Die Träger dieser freiwilligen Sicherungseinrichtungen sind im Allgemeinen die Spitzenverbände der Kreditwirtschaft. Die Finanzierung erfolgt durch die Umlage beziehungsweise durch Einzahlungen ihrer Mitgliedsinstitute.
Die Systeme der Einlagensicherung der Sparkassen zielen hauptsächlich auf die Institutionssicherung ab. Im Gegensatz dazu verfolgt der Einlagensicherungsfonds von privaten Banken primär die Sicherung der Einlagen der Gläubiger.