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Eheähnliche Lebensgemeinschaft

Eheähnliche Lebensgemeinschaft: Definition

Die eheähnliche Lebensgemeinschaft ist eine zumeist behördlich genutzte Bezeichnung für das Zusammenleben zweier Menschen nach Art von Eheleuten, jedoch ohne Trauschein.

Die eheähnliche Lebensgemeinschaft im Sozialrecht

Hintergrund für die Einführung des Begriffs ist die Vergabe von Sozialleistungen durch den Staat, die Personen gewährt wird, die vorübergehend oder langfristig nicht selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen können. Bei der Antragstellung von Sozialleistungen wurden die Verhältnisse des Ehepartners mit berücksichtigt, da dieser mit seinem möglicherweise ausreichenden Einkommen oder Vermögen für den Antragsteller im Rahmen des Ehe- bzw. Unterhaltsrechts aufzukommen hätte und dem Antragsteller die Sozialleistungen somit verwehrt würden. Bei unverheirateten Paaren wurden die Einkommensverhältnisse des Partners nicht berücksichtig, was dazu führte, dass eheähnliche Lebensgemeinschaften im Gegensatz zur Ehe möglicherweise bevorteilt wurden. Die Benachteiligung der Ehe wiederum ist laut Grundgesetz verboten, so dass der Begriff eheähnliche Gemeinschaft eingeführt wurde, für die dieselben finanziellen Pflichten wie beim Eheschluss gelten, dafür aber nicht die (z. B. steuerlichen) Vorteile.