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Erstprämienverzug

Der Erstprämienverzug

Beim Abschluss einer Versicherung erhält der Versicherungsnehmer den Versicherungsschein sowie die erste Rechnung über die zu zahlenden Beiträge. Diese muss meistens innerhalb von 2 Wochen beglichen werden, damit der Versicherungsschutz gültig wird. Ab dem Fälligkeitstag besteht jedoch eine Frist von 3 Monaten, in welcher die Versicherungsgesellschaft und auch der zu Versichernde vom Vertrag zurücktreten können, sollte die Zahlung der ersten Prämie noch nicht erfolgt sein. Dies nennt man dann den Erstprämienverzug.

Konsequenzen eines Erstprämienverzuges

Im Versicherungsvertragsgesetz gibt es eindeutige Regelungen; im Schadensfall erfolgen von der Versicherung keine Leistungen, sollte der erste Beitrag nicht innerhalb der dreimonatigen Frist vom Versicherungsnehmer entrichtet worden sein. Die Versicherungsgesellschaft kann dann davon ausgehen, dass der zu Versichernde vom Vertrag zurückgetreten ist und von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, sollte sie noch keine Zahlungsanklage erhoben haben.
Trifft den Versicherungsnehmer jedoch keine Schuld am Erstprämienverzug, wie zum Beispiel durch einen nachweislichen Buchungsfehler, gelten Ausnahmen.