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Einzelfahrerrabatt

Sparen bei der KFZ-Versicherung

Häufig können Versicherungsnehmer durch ein breites Angebot an Rabatten durch Versicherungsunternehmen sparen. So bieten nahezu alle Versicherer im Rahmen einer Kfz-Versicherung den so genannten Einzelfahrerrabatt oder Alleinfahrerrabatt an. Dieser Rabatt wird vor Abschluss eines Versicherungsvertrages ausgehandelt und der Versicherte bestätigt, dass er der alleinige Fahrer des zu versichernden Fahrzeuges ist. Bei Vertragsabschluss wird der Name des alleinigen Fahrers in den Vertrag aufgenommen und der Versicherer verpflichtet sich, einen günstigeren Tarif zu gewähren.

Geringeres Schadensrisiko bei Einzelfahrern

Versicherungsunternehmen gehen davon aus, dass das Unfall- und Schadensrisiko eines Einzelfahrers im Gegensatz zur Nutzung des Fahrzeugs durch mehrere Fahrer erheblich geringer ist. Dadurch profitiert der alleinige Benutzer von einem Einzelfahrerrabatt.
Sollte das versicherte Fahrzeug Verursacher eines Schadensfalles werden, wird geprüft, wer das Auto gefahren hat. Stellt sich heraus, dass der Schaden nicht durch den im Vertrag genannten, sondern durch einen anderen Fahrer verursacht wurde, ist der Versicherer von der Haftung befreit.