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Ehegattennachversicherung

Leistung der Ehegattennachversicherung

Private Krankenversicherungen bieten Neukunden erst nach einer Wartezeit den vollen Versicherungsumfang. Die Wartezeit bis zum Erreichen des vollen Versicherungsschutzes beträgt hier in der Regel 3 Monate, bei besonderen Leistungen kann die Wartezeit sogar bis zu 8 Monate betragen.
Die Ehegattennachversicherung bietet die Möglichkeit den Ehegatten in der eigenen privaten Krankenversicherung nachzuversichern, ohne dass die oben genannten Wartezeiten auf den Ehepartner Anwendung finden. Der Ehepartner erhält also ab dem ersten Tag den vollen Versicherungsschutz.

Voraussetzungen für eine Ehegattennachversicherung

Die Möglichkeit der Ehegattennachversicherung ist nur unter bestimmten zeitlichen und vertraglichen Voraussetzungen möglich. So muss der Versicherungsnehmer, der seinen Ehegatten nachversichern will, seit mindestens 3 Monaten einen gleichartigen Vertrag bei der privaten Krankenversicherung abgeschlossen haben. Weiterhin kann die Ehegattennachversicherung nur in den ersten 2 Monaten nach der Eheschließung beantragt werden.
Es entfallen außerdem nur die Wartezeiten für den Ehepartner, die Gesundheits- und Risikoprüfung durch den Versicherer bleibt trotzdem bestehen.