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Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

Mit Wirkung zum 01.01.2008 wurde die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) eingeführt. Ziel ist es, den Aufwand bei der Kfz-Zulassung zu reduzieren und den Online-Abschluss von Versicherungsverträgen zu erleichtern. Die elektronische Versicherungsbestätigung ist eine Art Geheimzahl, die beim Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung vergeben wird und die alte Doppelkarte schrittweise ersetzen soll.

Verfahren bei der Erteilung der elektronischen Versicherungsbestätigung

Das Verfahren läuft wie folgt ab: Das Versicherungsunternehmen nimmt die erforderlichen Daten des Versicherungsnehmers auf und vergibt die eVB-Nummer. Gleichzeitig meldet die Versicherung diese Nummer und die Daten des Versicherungsnehmers an die zentrale Stelle der Versicherer (GDV) weiter. Die eVB-Nummer wird später für die Kfz-Zulassung benötigt. Bei der Kfz-Zulassung fordert die Zulassungsstelle auf elektronischem Wege über das Kraftfahrtbundesamt die Daten des Versicherungsnehmers von der zentralen Stelle der Versicherer. Sodann werden die Versicherungsnummer und die Daten von der Kfz-Zulassungsstelle abgeglichen. Nach der Zulassung werden auch die Fahrzeugdaten an das KBA weitergeleitet und von dort über die GDV an den Versicherer überreicht.