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Kieferorthopädische Behandlung GKV und PKV

Kieferorthopädische Behandlung in der GKV

Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) übernehmen kieferorthopädische Behandlungen zum Teil, je nach Indikation. Hierfür gibt es einen Katalog der fünf kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). KIG 1 und 2 sind leichte Zahnfehlstellungen, deren Behandlung aber kosmetisch ist und von der GKV nicht übernommen wird. KIG 3 bis 5 gelten als medizinisch notwendig und behandlungsbedürftig und werden von der GKV übernommen. Um die Mitarbeit der Patienten zu gewährleisten, bezahlt die GKV hier zunächst nur 80-90% der Kosten, den Rest muss der Patient selbst bezahlen. Erst wenn der erfolgreiche Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung bescheinigt wird, bekommt der Patient die restlichen 10-20% erstattet.

Kieferorthopädische Behandlung in der PKV

Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) zahlt, egal um welchen Arzt es sich handelt, zunächst der Patient die Rechnung, die er direkt zugesandt bekommt. Anschließend reicht er diese Rechnungen bei seiner Versicherung zur Erstattung ein. Kieferorthopädische Behandlungen werden je nach Vertrag zu 50-100% erstattet. Dies ist in jedem Vertrag gesondert geregelt.