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Krankentagegeldversicherung

Was ist eine Krankentagegeldversicherung?

Diese Versicherung zahlt nach einer gewissen Karenzzeit den Tagessatz, welcher versichert worden ist. Gesetzlich versicherte Angestellte bekommen ihren Lohn bis zum 42. Krankheitstag vom Arbeitgeber weiter ausbezahlt, danach wird durch die Krankenversicherung weitergezahlt, jedoch entstehen hier Lücken zum vorher verdienten Bruttogehalt. Die Krankenversicherung zahlt 70 % vom letztverdienten Bruttogehalt, aber höchstens 90 % vom Nettogehalt. Das heißt, ab dem 43. Tag wird ein verringerter Betrag ausgezahlt, welcher durch eine Krankentagegeldversicherung bis zum vorherigen Verdienst aufgestockt werden kann. Die Berechnung des Krankengeldes ist im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt.

Was ist der Unterschied zwischen Angestellten und Selbstständigen?

Anders als bei Angestellten ist das Krankentagegeld bei Selbstständigen, sofern man gesetzlich versichert ist, keine Regelleistung. Das bedeutet, dass der Selbstständige eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung abschließen muss. Er bekommt kein Krankentagegeld von der Krankenkasse, er muss selbst dafür Sorge tragen. In der Regel versichert ein Selbstständiger den jeweiligen Tagessatz wesentlich früher, zum Beispiel ab dem 14. Tag.