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Betriebserlaubnis

Allgemeine Betriebserlaubnis

Zusammen mit der Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens ist die Betriebserlaubnis in Deutschland gemäß Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) Teil des Zulassungsverfahrens für Kraftfahrzeuge. Damit ist sie zwingend notwendig, um ein Kraftfahrzeug auf einer öffentlichen Straße verwenden zu dürfen. Für in Serie gefertigte Fahrzeuge und Fahrzeugteile wird deren Hersteller eine Allgemeine Betriebserlaubnis erteilt. Auch alle einem getesteten Fahrzeug entsprechenden Serienfahrzeuge erhalten automatisch eine solche Betriebserlaubnis. Sofern an einem Fahrzeug Veränderungen vorgenommen werden, die das Fahrverhalten beeinflussen, durch die eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder die das Abgas- und Geräuschverhalten eines Fahrzeuges verändert, kann die Betriebserlaubnis erlöschen. Das Fahren ohne Betriebserlaubnis ist eine Ordnugngswidrigkeit und wird mit Geldbussen bestraft.

Einzelbetriebserlaubnis und Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile

Für Fahrzeuge, die nicht in Serie gefertigt werden, sowie für Importfahrzeuge, die in Deutschland nicht zugelassen sind, ist eine Einzelbetriebserlaubnis durch die am Ort zuständige Kfz-Zulassungsstelle notwendig. Eine Betriebserlaubnis ist auch für Einzelteile wie Felgen, Stoßstange oder Auspuffrohre erforderlich, die nicht über eine Allgemeine Betriebserlaubnis verfügen.