Berufsrechtsschutz für Selbstständige
Wen schützt der Berufs-Rechtschutz für Selbstständige?
Freiberuflich Tätige, Inhaber eines Gewerbebetriebes oder sonstige Unternehmer können sich gegen verschiedene Versicherungsfälle mit dem Berufsrechtschutz für Selbstständige gegen mögliche Rechtsstreitigkeiten versichern. Dieser Versicherungsschutz gilt nur für die im Versicherungsvertrag angeführten Personen und auf die darin angeführte Berufs- beziehungsweise Gewerbebezeichnung. Auch die von ihnen beschäftigten Personen können versichert werden und sind während ihrer Berufsausübung bei diversen Versicherungsfällen geschützt.
Welche Rechtsschutzarten sind enthalten?
Im Berufsrechtsschutz für Selbstständige sind folgende Rechtsschutzarten enthalten: allgemeiner Rechtschutz gegen Ordnungswidrigkeiten, allgemeiner Rechtschutz bei Schadensersatz, allgemeiner Straf-Rechtschutz, Arbeits-Rechtschutz, Disziplinar- und Standes-Rechtschutz, Sozialgerichts-Rechtschutz und Steuerrechtsschutz vor Gerichten. Fahrzeuge, die nicht bei der Kfz-Stelle zugelassen werden müssen oder ohne Zulassung gefahren werden dürfen, da sie hauptsächlich einer Arbeitsverrichtung dienen, gelten als Arbeitsmaschinen. Daher erstreckt sich der Berufs-Rechtschutz für Selbstständige auch auf diese Fahrzeuge. Nicht enthalten im Berufs-Rechtschutz für Selbstständige sind Verkehrs-Rechtschutz, Privat-Rechtschutz, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtschutz.