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Berufsrechtsschutz

Berufsrechtsschutz für Arbeitnehmer und Angestellte

Der Berufsrechtsschutz schützt Arbeitnehmer und Angestellte vor Kosten bei gerichtlichen und außergerichtlichen Streitfällen, die im Zusammenhang mit einem bestehenden Arbeitsverhältnis entstehen können. Im Allgemeinen kann der Berufsrechtsschutz nur in Kombination mit einer Privatrechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. In einer Berufsrechtsschutzversicherung sind der Versicherungsnehmer einschließlich seines Ehepartners, minderjähriger Kinder, des im Vertrag namentlich genannten nicht ehelichen Lebenspartners sowie volljähriger, nicht selbst berufstätiger Kinder versichert.

Finanzielle Absicherung bei arbeitsrechtlichen Streitfällen

Ohne Berufsrechtsschutzversicherung müssen Arbeitnehmer bei Klagen vor dem Arbeitsgericht die Anwalts- und Gerichtskosten in erster Instanz selbst tragen. Der Berufsrechtsschutz jedoch sichert solche und weitere finanziellen Folgen ab, die aus arbeitsrechtlichen Streitfällen hervorgehen. Hierzu zählen zum Beispiel Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz sowie mit Schadenersatzleistungen, der Ausbildungsvergütung, Gehalts- oder Lohnzahlungen, Urlaubsgeld, Urlaubsansprüchen, Kündigungen und Arbeitszeugnisse. Auch die Kosten für Sachverständige und Gutachter werden im Rahmen des Berufsrechtsschutzes abgedeckt.