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Gerichtskosten

Was sind Gerichtskosten?

Gerichtskosten entstehen durch die Inanspruchnahme eines Gerichtes.
Die Gerichtskosten setzen sich aus Gebühren und Auslagen zusammen. Die Gebühren entstehen durch die Tätigkeit des Gerichtes und richten sich nach dem Streitwert. Die Auslagen sind jene Kosten, die dem Gericht entstehen. Das können z.B. Kosten für Sachverständige, Zeugenentschädigungen aber auch Schreibauslagen des Gerichtes sein.
Im Zivilverfahren sind die Kosten grundsätzlich von demjenigen zu zahlen, der den Antrag vor Gericht stellt, wenn das Gericht keinen anderen Beschluss fasst. In der Regel müssen Gerichtskosten vorgeschossen werden. Bei Arbeitsgerichten fallen die Gerichtskosten in der Regel erst nach dem Verfahren an.
Gerichtskosten ergeben zusammen mit den außergerichtlichen Kosten die Prozesskosten.

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlage sind das GKG (Gerichtskostengesetz) und das dazugehörige GKV (Gerichtskostenverzeichnis).
Können die Kosten nicht aufgebracht werden, kann bei Vorliegen der Voraussetzungen Prozesskostenhilfe beantragt werden.
Gegen Beschlüsse des Gerichtes, die die Kosten betreffen, sind grundsätzlich die Rechtsmittel der Erinnerung und der Beschwerde möglich.