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Rechtsmittel

Allgemeines zu Rechtsmitteln

Im Anschluss an ein Verfahren hat der Kläger in der Regel die Möglichkeit, gegen richterliche Beschlüsse Rechtsmittel einzulegen. Unter den Begriff des Rechtsmittels fallen Berufung, Revision und Beschwerde.
Diese spezielle Form von Rechtsbehelfen veranlasst, dass richterliche Entscheidungen überprüft werden müssen. Voraussetzung ist, dass diese Beschlüsse noch nicht rechtskräftig sind. Bevor ein Rechtsmittel wirksam werden kann, muss es unter den Gesichtspunkten Zuständigkeit, Statthaftigkeit, Form, Frist und Beschwerde auf Zulässigkeit geprüft werden.

Wirkung und Kosten von zulässigen Rechtsmitteln

Wird das Rechtsmittel als zulässig eingestuft, hat es einerseits aufschiebende Wirkung, d.h. die richterliche Entscheidung wird zunächst außer Kraft gesetzt. Andererseits bewirkt das Einlegen von zulässigen Rechtsmitteln, dass das Verfahren in der nächsthöheren Instanz wieder aufgenommen wird. Bleibt das Rechtsmittel ohne Erfolg, trägt die Partei, die das Rechtsmittel eingelegt hat, die Kosten des Verfahrens. Für Privatpersonen ist eine Rechtsschutzversicherung ratsam, die die Kosten eines gescheiterten Verfahrens, zumindest anteilig, trägt.