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Instanz

Allgemeine Definition

In der Betriebswirtschaftslehre bezeichnet Instanz eine Stelle, die die Kompetenz oder Befugnis für bestimmte Entscheidungen hat. Dies können Entscheidungen finanzieller, personeller oder fachlicher Art sein. In der Regel sind das Leitungsstellen, die einer Abteilung oder einem gesamten Unternehmen bzw. einer Organisation vorstehen. Die Entscheidungsbefugnisse hängen maßgeblich von der Art und Organisation ab. Bei einer streng hierarchischen Organisation, wie z. B. dem Militär, kann alles von einer einzelnen Instanz abhängen. Dagegen können bei Organisationen mit flacher Hierarchie mehrere Instanzen nötig sein, um eine Entscheidung herbeizuführen.

Finanzinstanzen

Als Instanzen in der Finanzwelt versteht man Institutionen der öffentlichen Hand, die Entscheidungen finanzjuristischer oder steuerlicher Art treffen können. Finanzinstanzen gibt es auf allen politischen Ebenen. Bereits die Kommune ist eine Instanz, da sie Steuern einnimmt und Genehmigungen erteilt oder verweigert. Die Entscheidungsbefugnisse der Finanzinstanzen hängen dabei, oft indirekt, von der nächsthöheren Ebene ab.