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Inlandsschaden

Definition Inlandsschaden

Der Begriff Inlandsschaden wird in verschiedenen Versicherungsbereichen verwendet, vorrangig jedoch in der Rechtsschutzversicherung. Der Begriff beschreibt den Zustand, dass der Versicherte in einer Rechtsstreitigkeit vor einem Gericht vertreten werden muss, wobei das Verfahren vor einem deutschen Gericht abzuhalten ist, wenn auch die Schädigung des Versicherten in der Bundesrepublik Deutschland stattgefunden hat. In den meisten Fällen umfasst der Rechtsschutz lediglich Inlandsschäden, so dass Versicherte mit einem häufigen Aufenthalt im Ausland sowie hier drohenden Rechtsstreitigkeiten einen Zusatztarif bei ihrem Versicherer abschließen müssen – ein genereller Rechtsschutz für Deutsche im Ausland besteht im Regelfall nicht.

Sonderfälle des Inlandsschaden

Sollte bei einer Rechtsstreitigkeit die klagende Partei ausländischer Natur sein, kann die Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung weiterhin erfolgen. Entscheidend für den Inlandsschaden ist somit nicht die nationale Herkunft der beiden Parteien des Rechtsstreites, sondern ausschließlich der örtliche Umstand, der sich in deutschen Landesgrenzen abzuspielen hat.