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Restschuldversicherung

Die Restschuld

Ein Kreditnehmer verschuldet sich mit der Aufnahme eines Kredits. Bei der Höhe der Verschuldung unterscheidet man nun zwischen Anfangsschuld und Restschuld. Die Anfangsschuld entspricht dabei dem Betrag, über den ein Kredit aufgenommen wurde. Da der Kreditnehmer die Anfangsschuld meist nicht sofort sondern in Raten abbezahlt, bleibt immer ein gewisser Rest übrig, der noch zurückgezahlt werden muss. Bei diesem Betrag handelt es sich dann um die so genannte Restschuld. Die Höhe Restschuld ist somit immer davon abhängig, wie viele Raten des Kredits schon bezahlt wurden.

Die Restschuldversicherung

Die Restschuldversicherung wird abgeschlossen, um gegen eine länger andauernde Zahlungsunfähigkeit des Schuldners versichert zu sein. Sie wird meist vom Kreditnehmer oder dessen Hinterbliebenen abgeschlossen. Im Falle des Todes zahlt die Versicherung die Restschuld, im Falle von Krankheit oder Arbeitslosigkeit zahlt sie die noch fälligen Raten und schützt somit den Schulder bzw. seine Hinterbliebenen vor der finanziellen Belastung. Zudem dient eine Restschuldvericherung dem Kreditgeber als zusätzliche Sicherheit.