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Gutachten

Definition eines Gutachtens

Unter einem Gutachten für eine Sachfrage versteht man eine begründete Darstellung und das Ziehen von Schlussfolgerungen durch einen Sachverständigen. Der Sachverständige kann seine Meinung zu dem Sachverhalt dann verbindlich in mündlicher oder schriftlicher Form abgeben.

Gutachten vor Gericht

In manchen Fällen wird auch vor Gericht ein Gutachten benötigt.
Dann spricht man dann von einem Gerichtsgutachten. Dieses wird von einem Gerichtssachverständigen erstellt. Ein solches Gutachten hat keine besonders große prozessrechtliche Bedeutung, dient aber Richtern und Anwälten als Hilfe, um bestimmte Sachverhalte besser verstehen und nachvollziehen zu können. Neben dem Gerichtssachverständigen können auch eine der Parteien oder beide Parteien ein Gutachten erstellen lassen. Dann spricht man in der Regel von einem Privatgutachten. Prozessrechtlich ist das immer ein Parteivortrag. Eine weitere Form des Gutachtens ist das Rechtsgutachten. Dabei stellt ein Experte des geltende und anwendbare Rechts fest. Das Rechtsgutachten kann auf einzelne Regionen oder bestimmte Personengruppen bezogen werden.