Geldstrafe
Definition der Geldstrafe
Die Geldstrafe ist eine im Strafrecht vorgesehene und von einem Gericht verhängte Sanktion für eine Straftat. In der Regel werden Geldstrafen vor allem bei Vergehen verhängt. Bei Verbrechen, bei denen das Gesetz bereits eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe vorsieht, kommen Geldstrafen in der Regel nicht mehr in Betracht. Geldauflagen können in diesem Fall grundsätzlich nur noch als Bewährungsauflagen verhängt werden. Geldstrafen werden in der Regel nach schwedischem Vorbild nach dem Tagessatz-System festgelegt. Die Höhe des Tagessatzes bemisst sich dabei nach der Höhe des Einkommens des Verurteilten. Wenn die Geldstrafe nicht gezahlt wird, so tritt die Freiheitsstrafe an ihrer Stelle. Eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen wird in das Bundeszentralregister eingetragen. Der Betroffene gilt dann als vorbestraft.
Auswirkungen der Geldstrafe auf den Versicherungsvertrag
Die Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen vorsätzlich begangener Tat löst in der Regel einen Regressanspruch der Rechtsschutz- bzw. Haftpflichtversicherung aus.