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Geldbuße

Geldbuße – Definition

Der Begriff Geldbuße (auch: Bußgeld) bezeichnet im juristischen Sprachgebrauch eine verwaltungsrechtliche Sanktion bei Begehung einer Ordnungswidrigkeit. Ordnungswidrigkeiten sind rechtswidrige und vorwerfbare Handlungen, die sich von Straftaten dadurch unterscheiden, dass sie einen weniger schwerwiegenden Verstoß gegen die Rechtsordnung darstellen. Sie enthalten kein kriminelles Unrecht und werden demnach nicht in Form einer Strafe, sondern durch eine Geldbuße geahndet. Die Geldbuße gilt im Gegensatz zur Geldstrafe nicht als Vorstrafe und wird nach ihrer Verhängung nicht in das Führungszeugnis eingetragen. Wird eine Geldbuße nicht bezahlt, kann die zuständige Ordnungsbehörde jedoch Erzwingungshaft von bis zu sechs Wochen beantragen.

rechtliche Situation

Das Recht der Ordnungswidrigkeiten ist im OWiG, dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, geregelt. Das OWiG sieht Geldbußen von mindestens 5 Euro, höchstens aber 50000 Euro gegen Privatpersonen vor. Die Grundlage für die Bemessung der Bußgeldhöhe sind die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit sowie der Vorwurf, der den Täter trifft. Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung eingelegt werden.