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Großschadenversicherung

Definition Großschadenversicherung

Der Begriff Großschadenversicherung taucht in allen Versicherungsbereichen auf, in denen der Versicherte sich gegen finanzielle Schäden durch die Zerstörung von persönlichen Gütern oder der eigenen Person absichern möchte. Klassische Sparten sind hierbei die private Krankenversicherung, jedoch auch im Bereich Haftpflicht, KFZ-Kasko sowie Hausrat findet der Begriff seine Anwendung. Der Begriff Großschadenversicherung bezieht sich dabei weniger auf die finanzielle Gesamtgröße, die ein Schaden im Falle eines Falles betragen kann, sondern auf den Anteil der Selbstbeteiligung, den der Versicherte bereit ist, in diesem Fall zu entrichten.

Anwendung in der versicherungstechnischen Praxis

Bezogen auf den Sektor der privaten Krankenversicherung redet man von einer Großschadenversicherung ab einem Betrag von 2.500 Euro, den der Versicherte zunächst aus eigener Tasche zahlt, bevor die Obliegenheiten der Versicherung in Form von Ersatzzahlungen zur Geltung kommen. Aufgrund dieses hohen Betrages nimmt die Großschadenversicherung einen eher seltenen Charakter ein, der jedoch mit äußerst geringen Monatsbeiträgen verbunden ist.