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Geringverdienergrenze

Definition Geringverdienergrenze

Die Geringverdienergrenze ist eine vom Gesetzgeber festgelegte Grenze in Euro, bis zu der ein Einkommen für eine geringfügige Beschäftigung in Deutschland bezogen werden kann, ohne für diese Tätigkeit Sozialabgaben entrichten zu müssen. Bis zum Jahr 2003 lag diese Grenze bei 400 Euro, wurde jedoch für den Folgezeitraum zunehmend nach unten korrigiert. Sollte ein monatliches Einkommen bis zu dieser Höhe vorliegen, ist der entsprechende Arbeitnehmer sowohl sozialabgaben- wie auch steuerfrei.

Besonderheiten für die Sozialversicherungsbeiträge

Für Arbeitgeber gibt die Geringverdienergrenze in gleicher Weise an, bis zu welchem Betrag der Arbeitgeber selbst für die Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge aufkommen muss. Dies gilt sowohl für Arbeitgeber, die Arbeiten im sogenannten Mini-Job-Bereich anbieten und ebenso für gewöhnliche Ausbildungsbetriebe. In Ausbildungsberufen im geringen Lohnsektor liegen die Löhne in den ersten Jahren ebenfalls nicht selten unter der Bemessungsgrenze des Gesetzgebers, sodass auch hier der Arbeitgeber selbst für die Sozialversicherungsbeiträge aufkommen muss.