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Gesundheitsfonds

Allgemeines zum Begriff Gesundheitsfonds

Unter dem Begriff Gesundheitsfonds versteht man ein System, welches der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland dient. Dieses System ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankheitsversicherung wurde am 2. Februar 2007 vom Deutschen Bundestag beschlossen und am 16. Februar 2007 vom Bundesrat bestätigt.

Eckpunkte des Gesundheitsfonds

Wichtige Aspekte des Gesetzes sind die neue Regelung der Honorierung der Ärzte sowie die Änderung der Arzneimittelversorgung. Die Einnahme von Beitrags- und Steuergeldern geschieht zentral, bevor eine Weiterleitung an die jeweiligen Krankenkassen erfolgt. Zunächst kommt es zum Einzug der Sozialversicherungsbeiträge durch die Krankenkassen, ehe diese auf den Gesundheitsfonds übertragen werden. Die Verwaltung des Gesundheitsfonds unterliegt dem Bundesversicherungsamt. Ein einheitlicher Beitragssatz, welcher von der Bundesregierung festgelegt wird, soll die bisher unterschiedlichen Krankenkassenbeitragssätze ersetzen.
Durch die sozial- und finanzpolitischen Besonderheiten der Landwirtschaftlichen Krankheitsversicherung beteiligt sich diese nicht am Gesundheitsfonds.