Gebrauchtwagen
Definition
Unter einem Gebrauchtwagen versteht man ein Kraftfahrzeug, das mindestens einen Vorbesitzer hatte und älter als 12 Monate ist. Gebrauchtwagen, die jünger als 12 Monate sind, heißen Jahreswagen. Kraftfahrzeuge, die vom Händler vorher nur als Tageszulassung angemeldet waren, zählen nicht zu den Gebrauchtwagen. Steuerrechtlich gilt ein Fahrzeug, das nicht mehr als 6000 km gefahren oder nicht älter als sechs Monate ist noch als Neuwagen.
Rechtliche Informationen
Händler und andere gewerbliche Verkäufer sind gesetzlich zu einer zweijährigen Gewährleistung und Sachmängelhaftung verpflichtet. Im Kaufvertrag kann diese für Gebrauchtwagen jedoch auf nur ein Jahr verkürzt werden. Eine Gewährleistung gibt es jedoch nur bei einwandfreiem Zustand des Fahrzeuges bei der Übergabe, nicht jedoch für den üblichen Verschleiß aus bisherigem Gebrauch. Der Verkäufer haftet auch für ihm unbekannte Mängel. Privatleute können eine Gewährleistung vertraglich komplett ausschließen. Gutachten für Gebrauchtwagen erstellen die DEKRA, der ADAC und die Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT). Ein wichtiger Index für den Wert eines gebrauchten Kraftfahrzeuges ist die Schwacke-Liste.