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Geltungsbereich

Der Begriff Geltungsbereich

Als Geltungsbereich bezeichnet man im Versicherungswesen die vertraglich festgelegten örtlichen Bereiche, in denen der Versicherungsschutz zum Tragen kommt. Dies betrifft Versicherungen wie die Kraftfahrzeug-Haftpflicht-, aber auch die private Hausratversicherung. Erstere ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, dass heißt also auch, dass die Pflichtversicherungsverordnung für Kfz-Halter aus Deutschland den Geltungsbereich gegenüber den Versicherern geschlossen festgelegt hat. Der Geltungsbereich Zweitgenannter variiert zwischen den Unternehmen, deckt jedoch meistens die Wohnung bzw. das Haus, Garagen, Keller und den Pkw ab.

Wo greift der Geltungsbereich?

Für Kraftfahrzeuge ist der Geltungsbereich der deutschen Versicherungen vom Gesetz her so bestimmt, dass der Wagen auf jeden Fall innerhalb Europas und in den Ländern geschützt ist, welche zum Bereich der Wirtschaftsgemeinschaft Europas zählen. Selbstverständlich sind je nach Notwendigkeit Aufstockungen oder Erweiterungen im Vertrag möglich.
Der Geltungsbereich für Hausratversicherungen ist individuell festzulegen. Primäre Orte wie die “eigenen vier Wände” sind natürlich versichert. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sein Hab und Gut auch für einen Auslandsaufenthalt schützen zu lassen.