Gerichtsstand
Der Gerichtsstand
Der Begriff Gerichtsstand bezeichnet in der Rechtssprache den Ort des zuständigen Gerichts. Von der örtlichen Zuständigkeit muss die Rechtswegzuständigkeit sowie die sachliche Zuständigkeit unterschieden werden, das heißt die Frage, welches der Gerichte, welche sich an einem Ort befinden, zuständig ist (beispielsweise Amtsgericht oder Landgericht).
Die Zuständigkeit der Gerichte
Normalerweise obliegt die Zuständigkeit demjenigen Gericht, in dessen Bezirk der Beklagte seinen Wohnsitz, seine Niederlassung im gewerblichen Sinne hat oder wo sich das Grundstück befindet, um welches es sich in der Auseinandersetzung vor Gericht dreht.
Ebenfalls ist eine Vereinbarung des Gerichtsortes zwischen den am Prozess beteiligten Personen möglich. Diese Möglichkeit wird vor allem bei Konflikten zwischen Vollkaufleuten (welche ein eigenes Gewerbe mit kaufmännischer Buchführung betreiben) in Anspruch genommen.
Geht es in der Auseinandersetzung um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, obliegt die Zuständigkeit demjenigen Gericht, an dessen Sitz es zur entsprechenden Handlung gekommen ist.