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Gemeinschaftskonto

Was ist ein Gemeinschaftskonto?

Ein Gemeinschaftskonto ist ein Konto bei einer Bank, das von mehreren Personen geführt und genutzt wird. Somit steht das Guthaben allen Kontoinhabern gleichermaßen zu, aber auch für Kredite wird gemeinschaftlich gehaftet. Zumeist eröffnen zwei Personen ein solches Konto. Dabei handelt es sich zum einem um Geschäftspartner, zum anderen aber häufiger um Ehepaare, für die es selbstverständlich ist, ein gemeinsames Konto zu besitzen.

Welche Formen des Gemeinschaftskontos gibt es?

Bei Gemeinschaftskonten unterscheidet man zwischen einem Und-Konto und einem Oder-Konto. Über Und-Konten können die Inhaber nur gemeinsam verfügen. In einem Oder-Konto ist jeder für sich allein verfügungsberechtigt.
Eine andere Form einer gemeinsamen Nutzung eines Kontos, kann durch eine Kontovollmacht erreicht werden. Dabei existiert zunächst ein Konto von einem der Partner und dieser kann dann dem anderen Partner eine Kontovollmacht zur gemeinsamen Nutzung erteilen, die er jederzeit widerrufen kann.