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Grüne Karte

Bedeutung des Begriffs

Die sogenannte Grüne Karte – offiziell: “Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr” – dient bei Auslandsfahrten als Nachweis, dass das Kraftfahrzeug, mit dem ein Versicherter unterwegs ist, eine Kfz-Haftpflichtversicherung besitzt. Darüber hinaus enthält sie Daten über das jeweilige Fahrzeug, dessen Halter und seine Versicherung.
Mit der Karte kann ein Autofahrer einem von ihm Geschädigten die Adresse einer Regulierungshilfe im Gastland nennen. Sie ist kostenlos bei jedem Kfz-Haftpflichtversicherer erhältlich.

Historie und Nutzung

Bis 1965 musste jeder, der mit seinem Fahrzeug eine Grenze überschritt, für das jeweilige Land einen Versicherungsnachweis mitführen. Erst durch das sogenannte “Grüne-Karte-Abkommen” wurde diese Regelung durch die Einführung einer einheitlichen Kfz-Versicherungskarte abgelöst.
Mittlerweile gilt in sämtlichen EU-Staaten, aber auch in vielen anderen Ländern statt der Grünen Karte das amtliche Fahrzeugkennzeichen als Versicherungsnachweis. Die Mitführung der Karte ist trotzdem empfehlenswert, da sie die Schadensabwicklung erleichtert. Insbesondere in den neuen EU-Ländern und Italien wird auch von der Polizei nach Unfällen noch häufig die Grüne Karte verlangt.