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Garagenrabatt

Garagenrabatt – positiv für den Versicherungsbeitrag

Wer eine Autoversicherung abschließt, befindet sich auf der Suche nach Tarifmerkmalen, die sich mindernd auf den zu zahlenden Beitrag auswirken. Ein solches Merkmal ist der sogenannte Garagenrabatt. Die Versicherer gehen davon aus, dass sich weniger Schadensfälle ereignen, wenn das Fahrzeug in einer Garage untergebracht ist. Schäden durch Hagel, Marderbiss oder Vandalismus können so fast ausgeschlossen werden.

Definition unterschiedlich – Verpflichtung des Versicherungsnehmers

Viele Versicherer bieten den sogenannten Garagenrabatt an, wobei es von Unternehmen zu Unternehmen verschiedene Ansichten darüber gibt, welche Unterbringung des Fahrzeugs rabattwürdig ist. Die Ersparnis durch den Garagenrabatt beträgt ca. 5 % des Beitrages. Wer den Rabatt in Anspruch nimmt ist verpflichtet, sein Fahrzeug regelmäßig über Nacht wie vereinbart unterzubringen. Sollte das Fahrzeug einmal nicht am vorgesehenen Stellplatz untergebracht sein, stellt dies keinen Vertragsbruch dar, da es laut Definition der Versicherer nur überwiegend dort abgestellt werden muss.