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Ordentliche Kündigung

Formen der Kündigung

Die Kündigung eines Vertragsverhältnisses kann in verschiedenen Formen stattfinden, entweder durch eine ordentliche Kündigung oder eine außerordentliche Kündigung. Daneben gibt es noch die Änderungskündigung als eine Sonderform der Kündigung. Die beiden zuvor genannten Formen unterscheiden sich durch die Einhaltung einer Frist. Dies bedeutet, dass der Zeitpunkt der Mitteilung einer Kündigung sich dann i.d.R. von dem Zeitpunkt der Wirkung dieser Kündigung unterscheidet.

Beispiel: Ordentliche Kündigung bei einem Arbeitsverhältnis

Bei arbeitsvertraglichen Beziehungen wird oft die ordentliche Kündigung angewandt. Die ordentliche Kündigung muss seit dem 01.05.2000 in Schriftform erfolgen. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer nur unter Einhaltung einer Frist in schriftlicher Form kündigen. Die einzuhaltende Frist ist entweder per Gesetz, im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag geregelt. Die Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag dürfen nicht kürzer als die gesetzlichen Kündigungsfristen sein. Diese sind im BGB im § 622 geregelt. Der Arbeitnehmer muss für die ordentliche Kündigung keine Gründe nennen.