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Obliegenheiten

Definition von Obliegenheiten

Unter einer Obliegenheit versteht man Pflichten minderen Grades in einem Schuldverhältnis. Diese kann der Gläubiger nicht einklagen und der Schuldner kann bei Missachtung dieser Pflichten auch nicht für einen Schadensersatz herangezogen werden. Wird eine Obliegenheit verletzt, kann dies anspruchsmindernde Konsequenzen zur Folge haben. In einigen Fällen hat der Versicherer auch die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten oder ihn zu kündigen. Gegebenenfalls kann der Mangel aber auch bereinigt werden.

Beispiele von Obliegenheiten

Hier wäre zum einen die Schadensminderungspflicht zu nennen. Das bedeutet, dass derjenige, der einen Schaden erleidet, diesen so gering wie möglich halten muss. Eine weitere Obliegenheit gibt es zwischen Kaufleuten. Ein Kaufmann muss die Ware, die er von einem anderen kauft, sofort auf Mängel kontrollieren. Im Privaten Versicherungsrecht gibt es verschiedene Obliegenheiten. Man unterscheidet dabei zwischen gesetzlichen und vertraglichen Obliegenheiten. Darunter fallen Dinge wie zum Beispiel die Anzeige von Versicherungsfällen.