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Ladyrabatt

Ladyrabatt

Der Begriff Ladyrabatt bezeichnet eine besondere, tarifliche Vereinbarung, wie sie von verschiedenen Versicherungsunternehmen im Bereich der KFZ-Versicherung angeboten wird. Dieser Rabatt wird nur dann gewährt, wenn sowohl der Versicherungsnehmer weiblich ist als auch der gesamte Personenkreis, der für das Fahren des abzusichernden Fahrzeugs infrage kommt. Der Rabatt kann den eigentlich zu zahlenden Versicherungstarif um bis zu 10% absenken, wobei der Versicherungsnehmer streng auf die Einhaltung der im Vertrag vorgeschriebenen Kriterien zu achten hat, da sonst der Versicherungsschutz erlischt oder sogar eine Vertragsstrafe fällig werden kann.

Ausnahmen beim Ladyrabatt

Auch wenn in einem Versicherungsvertrag der Ladyrabatt vereinbart wurde, kann es in Ausnahmesituation erlaubt sein, dass ein männlicher Verkehrsteilnehmer das entsprechende Fahrzeug benutzen darf. Zu diesen Ausnahmesituationen zählen Fahrten in Notsituationen (beispielsweise in ein Krankenhaus nach Verletzung des weiblichen Fahrers) oder sowie Probe- oder Mitarbeiterfahrten zu einer Werkstatt bei technischen Problemen.