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Leasing

Leasing – was es ist und wie es funktioniert

Leasing wird im umgangssprachlichen Gebrauch von vielen als Finanzierungsalternative angesehen. Am gebräuchlichsten ist er im Bezug auf Kraftfahrzeuge, auch wenn er nicht darauf beschränkt ist. Formal, d.h. im rechtlichen Sinne, ist Leasing ein Nutzungsüberlassungsvertrag. Ein Leasinggeber beschafft ein vom Leasingnehmer gewünschtes Objekt, das Leasingobjekt. Das ist zum Beispiel ein bestimmtes Auto mit einer bestimmten Ausstattung. Das Objekt wird dem Leasingnehmer gegen Zahlung eines festgelegten Leasingentgeltes zur Nutzung überlassen.

Leasing – ein atypischer Mietvertrag

Leasing wird auch als atypischer Mietvertrag bezeichnet. Der Unterschied zum Mietvertrag liegt darin, dass der Leasingnehmer für die Wartungs- und Instandsetzungsleistungen verantwortlich ist. Der Leasingnehmer zahlt somit zum einen die Leasingraten, welche die Kosten für den Gebrauch und die Abnutzung des Objektes während der Leasingzeit sind. Darüber hinaus zahlt er einen Aufschlag für die anfallenden Verwaltungskosten und um den Gewinn des Leasinggebers abzudecken sowie die etwaigen Kosten für Reparaturen und Instandsetzung.