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Luxustier

Was ist ein Luxustier?

In der Rechtssprache wird zwischen Luxustieren und Nutztieren unterschieden. Als Nutztiere werden Tiere bezeichnet, die vom Menschen wirtschaftlich genutzt werden können, wie beispielsweise Milchkühe, Polizeipferde und Blindenhunde. Luxustiere hingegen dürfen weder der Berufsausübung, der Erwerbstätigkeit noch dem Unterhalt des Tierhalters dienen. Hauskatzen, Haushunde und Reitpferde sind in der Kategorie Luxustiere einzuordnen.

Der Unterschied in der Haftung

Der Unterschied zwischen Luxustier und Nutztier ist besonders dann wichtig, wenn das Tier einen Schaden verursacht hat. Bei einem Luxustier haftet der Tierhalter – unabhängig davon ob ihn ein Verschulden trifft – für den aufkommenden Schaden. Der Halter eines Nutztieres muss jedoch keinen Schadensersatz leisten, wenn er nachweisen kann, dass er die erforderlich Sorgfalt hat walten lassen.
Gegen möglichen Schaden, den ein Luxustier verursachen könnte, kann sich der Tierhalter mit einer so genannten Tierhalterhaftpflichtversicherung absichern. Diese ersetzt die Kosten der durch Tiere verursachten Schäden.