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Tierhalter

Haftpflicht des Tierhalters

Für Tierhalter ist eine Haftpflichtversicherung dringend zu empfehlen. Denn nach dem BGB haften Tierhalter für den durch das Verhalten ihrer Tiere entstandenen Schaden. Es gibt nur folgende Ausnahmen: Der Tierhalter haftet nicht, wenn das Tier dem Erwerb, Beruf oder dem Unterhalt des Tierhalters dient und dieser die erforderliche Sorgfalt nicht außer Acht gelassen hat oder der Schaden auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden sein würde. Wer also ein Tier hält, muss die Gefährdungshaftung für die dadurch entstehende “Tiergefahr” übernehmen, vor allem dann, wenn er reine Luxustiere hält. Wer ein Tier hält, schafft durch das häufig unberechenbare Verhalten dieser Tiere eine Tiergefahr und ist somit für diese Gefahrenquelle verantwortlich.

2. Tierhalterhaftpflichtversicherung

Für Tierhalter ist also der Abschluss spezieller Tierhalterhaftpflichtversicherungen dringend zu empfehlen, da die üblichen Privathaftpflichtversicherungen dafür nicht ausreichen. Die Tierhalterhaftpflicht greift ein, wenn sich die Tiergefahr realisiert, und schützt den Tierhalter vor Haftpflichtansprüchen.