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Tierhüterhaftung

Die Tierhüterhaftung ist eine Spezialform der Gefährdungshaftung

Die Tierhüterhaftung ist gleich zu setzen mit der Tierhalterhaftung. Die Gefährdungshaftung bezieht sich auf den Fall das von jedem Tier eine gewisse Gefahr ausgeht, die nicht durch den Halter beeinflussbar ist. Diese ist im BGB festgehalten und regelt den Haftungsfall bei Schäden, die ein Tier verursacht. Der Gesetzestext bezieht sich darauf, dass Halter für ihre Tiere haften müssen, selbst wenn sie keinen Einfluss auf das Verhalten des Tiers hatten.
Eine Ausnahme bilden jedoch Nutztiere, die der Halter besonders pflegen muss, da sie ein Teil seiner Einkommensquelle sind. Es wird davon ausgegangen, dass der Halter in diesem Fall eine besondere Sorgsamkeit in der Beaufsichtigung seiner Tiere walten lässt. Deshalb sollte es hier eher seltener zu Unfällen kommen.

Die Tierhüterhaftung als Versicherungsbestandteil

Es gibt die Möglichkeit eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Damit sind Sie als Halter von Tieren vor möglichen Folgekosten geschützt.