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Teilkaskoversicherung (Fahrzeugteilversicherung)

Was ist die Teilkaskoversicherung?

Die Teilkaskoversicherung (Fahrzeugteilversicherung) ist eine vom Gesetz nicht vorgeschriebene Sachversicherung, welche eventuelle Schäden am Fahrzeug des Versicherten abdeckt, die zum Beispiel durch Feuer, Raub, Diebstahl oder Unwetter verursacht worden sind. Im Gegensatz zur Vollkaskoversicherung greift die Teilkaskoversicherung (Fahrzeugteilversicherung) nicht bei Schäden, die durch einen Unfall – ganz gleich, ob dieser durch eigenes oder durch fremdes Verschulden verursacht worden ist – zustande gekommen sind.

Selbstbeteiligung und Beiträge

Die Beiträge einer Teilkaskoversicherung (Fahrzeugteilversicherung) sind entweder in einem vierteljährlichen, einem halbjährlichen oder einem jährlichen Turnus zu entrichten und variieren zwischen den Versicherungsunternehmen. So gibt es Versicherer, die sich in ihrem Leistungsspektrum bezüglich der Schadensfälle stark unterscheiden. Aber auch der Fahrzeugtyp, die jährlich gefahrenen Kilometer, das Alter des Fahrers und wo der Wagen meistens abgestellt wird, haben Einfluss auf die Höhe der Beiträge; eine Garage kann diese zum Beispiel verringern. Ebenso beeinflusst die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung die Höhe der zu zahlenden Beiträge.