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Lombardkredit

Lombardkredit und Lombardfähigkeit

Der Lombardkredit, auch Lombarddarlehen genannt, ist die Bezeichnung für einen kurz- oder mittelfristigen Kredit mit dem Ziel, die Verpfändung von Wertpapieren, Bankguthaben und anderen beweglichen Gütern oder Rechten abzuwehren. Als Beispiel für Lombardkreditgeber sind Pfandleihhäuser zu nennen, die gegen die Annahme von Wertgegenstände Kredite vergeben. Als lombardfähig werden Wertpapiere oder Schuldbuchforderungen eingeschätzt, die bei der Deutschen Bundesbank verpfändbar sind. Hierzu zählen beispielsweise Schatzwechsel des Bundes, festverzinsliche Wertpapiere oder im Schuldbuch eingetragene Ausgleichsforderungen.

Rechtsgrundlagen des Lombardkredits

Die Konditionen für Lombardkredite sind im BGB gesetzlich geregelt. Im Moment der als Kreditsicherheit dienenden Verpfändung lombardfähiger Wertgegenstände wird das Kreditinstitut zum neuen Besitzer des Pfandgegenstands. Das BGB schreibt vor, dass der neue Besitzer den Gegenstand selbst oder durch Dritte zu verwahren hat. Der Gegenstand darf vom Kreditgeber nur dann verwertet werden, wenn der Kreditnehmer gegen die vereinbarten Regelungen in Bezug auf seine Zahlungspflichten verstößt. Der Verwertung muss eine schriftliche Verwarnung vorausgehen.