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Leistungsumfang

Leistungsumfang

Der Leistungsumfang bezeichnet im Versicherungswesen zwei verschiedene Bereiche:
a) Leistungsumfang des gesamten Versicherungsunternehmens.
Hierunter versteht man die gesamte Angebotspalette des Versicherers.

b) Leistungsumfang der jeweiligen Versicherung.
Dieser ist im jeweiligen Versicherungsvertrag definiert und legt fest, wann der Versicherungsschutz greift.

Festlegung des Leistungsumfangs der jeweiligen Versicherung

Diese wird im Versicherungsvertrag zwischen der Versicherung und dem Versicherungsnehmer vereinbart. Allerdings ist der Leistungsumfang bei bestimmten Versicherungen gesetzlich vorgeschrieben. So müssen die privaten Krankenversicherungen seit neuestem den Versicherten einen Basistarif ohne Gesundheitsprüfung anbieten, der mindestens das gleiche Leistungsspektrum abdecken muss wie die gesetzliche Krankenversicherung. Ein anderes Beispiel ist die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung. Auch hier ist eine Mindestdeckungssumme vorgesehen. Schließlich gibt es auch noch die gesetzlichen Pflichtversicherungen, vor allem die Sozialversicherungen wie die gesetzliche Renten- und Krankenversicherungen, bei denen der Leistungsumfang per Gesetz festgelegt ist.
Des Weiteren ist der Leistungsumfang zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer grundsätzlich frei verhandelbar.