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Leistungsdauer

Definition Leistungsdauer

Die Leistungsdauer bezeichnet den Zeitraum, für den der Versicherer verpflichtet ist, vereinbarte Leistungen zu erbringen. In bestimmten Fällen kann die Leistungsdauer die Vertragsdauer überschreiten. Diese Situation tritt ein, wenn beispielsweise die Versicherungs- und Beitragszahlungsdauer für den Zeitraum von 20 Jahren vereinbart wurde, die Leistungsdauer jedoch für 25 Jahre. Tritt nun der Versicherungsfall ein, muss die Leistung fünf Jahre über die Dauer der Versicherung hinaus erbracht werden.

Beispiel Krankengeld

Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit beispielsweise wird für eine fortbestehende Krankheit das Krankengeld höchstens für den Zeitraum von 78 Wochen in einem Gesamtzeitraum von drei Jahren entrichtet. Diese Regelung nennt sich Blockfrist und tritt mit dem ersten Auftreten der Krankheit in Kraft. Erkrankt der Arbeitnehmer nach Ablauf der Drei-Jahres-Frist erneut, kann er nur dann Anspruch auf eine Fortzahlung des Krankengelds erheben, wenn er im Verlauf der vergangenen drei Jahre mindestens sechs Monate arbeitsfähig war. Für den Fall der Erkrankung mit einer anderen Diagnose beginnt die Drei-Jahres-Frist erneut.