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Leistungsanpassung

Zustandekommen von Leistungsanpassungen

Private Krankenkassen bieten in der Regel ein breites Spektrum an Leistungen an, aus dem der Versicherungsnehmer das passende Angebot wählen kann. Die Kalkulation der Tarife erfolgt auf der Basis von Erfahrungswerten und den aktuellen Kosten im Gesundheitswesen. Da sich diese Werte verändern können, variieren auch die Kosten, die der Versicherte zu tragen hat. Steigen die allgemeinen Kosten im Gesundheitswesen, so werden die Krankenkassen die zu leistenden Beiträge den neuen Werten anpassen. Dieser Vorgang wird als Leistungsanpassung bezeichnet. Im Falle einer Leistungsanpassung tritt das Sonderkündigungsrecht in Kraft, d.h. der Wechsel zu einer anderen Versicherung ist möglich.

Leistungsanpassung bei KFZ-Versicherungen

Bei Umzug des Versicherungsnehmers in eine andere Stadt kann es zur Änderung der Regionalklasse kommen. Dies entspricht einer Leistungsanpassung, berechtigt den Fahrzeughalter aber nicht zur außerordentlichen Kündigung und damit zum Wechsel zu einem anderen Anbieter. Wird der Versicherungsbeitrag jedoch ohne Leistungsanpassung erhöht, tritt das Sonderkündigungsrecht in Kraft.