Gasanbieter E.on geht im Gaspreisstreit in Revision
Kategorie: Gas
Im Streit mit seinen Gaskunden über Gaspreiserhöhungen hat sich der deutsche Energieversorger E.on Hanse an den Bundesgerichtshof (BGH) gewandt. Der Ausgang des Verfahrens ist jedoch ungewiss.
Hamburg - Der Gasanbieter E.on wird gegen zwei Urteile im Streit um Gaspreiserhöhungen in den Jahren 2004 und 2005 vor dem BGH in Revision gehen. Damit versucht E.on durchzusetzen, dass die Anpassung der Gaspreise rechtmäßig war und beruft sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts, welches die Gaspreiserhöhungen auf Grundlage einer ergänzenden Vertragsauslegung für legitim erklärt hat. Dem stehen allerdings Urteile von Amtsgerichten entgegen, die zugunsten der Gaskunden entschieden haben und die Preisanpassungsklauseln für unwirksam erklärten. Beide Parteien haben somit bereits Teilniederlagen einstecken müssen und der Ausgang bleibt weiterhin ungewiss. Allerdings nutzten immer mehr Gaskunden von E.on ihr Recht, gegen eine Erhöhung der Gaspreise gerichtlich zu klagen. Sie werfen dem Gasanbieter vor, sich durch die Gaspreiserhöhungen unrechtmäßig bereichert zu haben.
E.on hat die Erhöhung der Gaspreise mit gestiegenen Kosten auf dem Gasmarkt gerechtfertigt. Die Gaskunden waren jedoch skeptisch und forderten eine genaue Kalkulation der Kosten. Da sich der Konzern auf seine Preisanpassungsklauseln berief, die Richter die Formulierung jedoch für zu ungenau hielten, war eine genaue Kalkulation nicht möglich. Somit wurden die Klauseln für unwirksam erklärt und die Richter erwirkten Festpreisverträge für die Gaskunden.
Bild: Karlsruhe von uLe @ Dortmund, bearbeitet von Tarifo.de - CC-BY.
Hamburg - Der Gasanbieter E.on wird gegen zwei Urteile im Streit um Gaspreiserhöhungen in den Jahren 2004 und 2005 vor dem BGH in Revision gehen. Damit versucht E.on durchzusetzen, dass die Anpassung der Gaspreise rechtmäßig war und beruft sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts, welches die Gaspreiserhöhungen auf Grundlage einer ergänzenden Vertragsauslegung für legitim erklärt hat. Dem stehen allerdings Urteile von Amtsgerichten entgegen, die zugunsten der Gaskunden entschieden haben und die Preisanpassungsklauseln für unwirksam erklärten. Beide Parteien haben somit bereits Teilniederlagen einstecken müssen und der Ausgang bleibt weiterhin ungewiss. Allerdings nutzten immer mehr Gaskunden von E.on ihr Recht, gegen eine Erhöhung der Gaspreise gerichtlich zu klagen. Sie werfen dem Gasanbieter vor, sich durch die Gaspreiserhöhungen unrechtmäßig bereichert zu haben.
Unwirksame Preisanpassungsklauseln bringen Festpreisverträge
E.on hat die Erhöhung der Gaspreise mit gestiegenen Kosten auf dem Gasmarkt gerechtfertigt. Die Gaskunden waren jedoch skeptisch und forderten eine genaue Kalkulation der Kosten. Da sich der Konzern auf seine Preisanpassungsklauseln berief, die Richter die Formulierung jedoch für zu ungenau hielten, war eine genaue Kalkulation nicht möglich. Somit wurden die Klauseln für unwirksam erklärt und die Richter erwirkten Festpreisverträge für die Gaskunden.
Bild: Karlsruhe von uLe @ Dortmund, bearbeitet von Tarifo.de - CC-BY.
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