Unzufriedenheit bei deutschen Versicherungskunden
Kategorie: Finanzen
Mehr als 30.000 Kunden waren es allein im Jahr 2010, die Beschwerden gegen ihr Versicherungsunternehmen eingelegt haben. Die Gründe für die entsprechenden Klagen lagen in verschiedenen Ursachen, eines eint jedoch alle: Die daraus resultierende zunehmende Unzufriedenheit mit dem Versicherer.
Lebensversicherungen Hauptgrund für Unzufriedenheit der Versicherungskunden
Über mangelnde Arbeit konnten sich weder Versicherungsombudsmann, noch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im vergangenen Jahr beklagen – immerhin mussten sie die stolze Anzahl von insgesamt 32.000 Beschwerden bundesdeutscher Versicherungskunden bearbeiten. Jeweils standen Problemfälle mit einer Lebens- oder Rentenversicherung im Vordergrund, doch auch Beschwerden über Rechtsschutzpolicen und Kfz-Versicherungen gingen zahlreich bei den zuständigen Institutionen ein. Die Erfolgsquote aller verfolgten Fälle lag insgesamt jedoch nur bei gut einem Drittel, und auch hier ging die Lebensversicherung wieder ihren eigenen Weg, denn diese konnten in nur weniger als zwanzig Prozent im Sinne des Kunden abgeschlossen werden. Der Grund war hier allerdings schnell ausgemacht: Die Verärgerung vieler Antragssteller beruhte auf der in ihren Augen zu geringen Höhe der Ansparung oder Auszahlung – doch wurde bei Vertragsschluss auch nichts anderes vereinbart. Mangelnde Informationen im Vorfeld seien hier also ausschlaggebend für die Unzufriedenheit der vielen Versicherten, nicht hingegen ein unzulässiges Verhalten seitens des Versicherungsgebers. Nichtsdestotrotz – es konnten auch Erfolge erzielt und beispielsweise die Kostenübernahme einer Versicherung nach einem Schadensfall eingefordert werden, welche sich zunächst zu zahlen geweigert hatte. Ob sich unzufriedene Versicherungskunden beim Versicherungsombudsmann beschweren oder bei der staatlichen Versicherungsaufsicht Bafin, bleibt ihnen überlassen. Allerdings gelten beim Ombudsmann anderer Regeln: Das befolgen der Urteile der als Verein handelnden Schlichtungsstelle richtet sich nach dem Streitwert: Während bei Summen von unter 10.000 Euro die Entscheidung von beiden Streitparteien akzeptiert werden muss, gilt der Schlichtungsspruch im Falle eines höheren Betrages als reine Empfehlung, an die sich der Beschwerdeführer nicht halten muss.
Betriebliche Altersvorsorge kaum Grund zur Unzufriedenheit
Zum ersten Mal legt der Ombudsmann mit dem Jahresbericht von 2010 auch die Anzahl der Beschwerden von Angestellten bezüglich ihrer betrieblichen Altersvorsorge der Öffentlichkeit vor – allerdings ist diese Zahl an der Gesamtheit der Eingänge mit 300 nur ein Tropfen auf dem heißen Stein.